Ein Rollator ist ein anerkanntes Hilfsmittel. Das heißt: Mit einer ärztlichen Verordnung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Versorgung – in vier Schritten.
1. Verordnung vom Arzt
Hausärztin, Orthopäde oder Neurologin stellen ein Hilfsmittelrezept über einen Rollator aus. Wichtig: Die Verordnung muss innerhalb von 28 Tagen eingelöst werden – danach verfällt sie.
2. Rezept bei PVM einreichen
Ein Foto genügt – über „Versorgung anfragen“ oder bei uns im GesundZentrum. PVM holt die Genehmigung bei der Kasse ein und klärt, welches Modell die Kasse trägt. Sie müssen dafür nicht mit der Kasse telefonieren.
3. Kassenmodell oder Aufzahlung?
Die Kasse übernimmt einen Standardrollator (meist 8–10 kg). Wer ein leichteres, faltbares Modell möchte, zahlt die Differenz als wirtschaftliche Aufzahlung. Dazu kommt die gesetzliche Zuzahlung: 10 % des Preises, mindestens 5 €, höchstens 10 €. Wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt nichts.
4. Einstellen, einweisen, losgehen
Griffhöhe, Bremsen, Sitz – der Rollator wird im GesundZentrum oder beim Hausbesuch eingestellt. Auf dem Testparcours zeigt sich in fünf Minuten, ob das Modell passt.
Muss der Rollator zurückgegeben werden?
Kassenmodelle werden von vielen Krankenkassen leihweise im Wiedereinsatz bereitgestellt: Sie bleiben Eigentum der Kasse und gehen zurück, wenn sie nicht mehr gebraucht werden. Bei Aufzahlungsmodellen hängt das vom Vertrag ab – PVM sagt vorher, was gilt.
Kaufen oder leihen?
Für die Reha-Zeit oder den Besuch der Eltern reicht ein Leihrollator. Wer täglich unterwegs ist, profitiert von einem eigenen, leichten Modell, das im GesundZentrum auf die Körpergröße eingestellt wird.
Was in den ersten 48 Stunden organisiert sein sollte
Die Entlassung kommt oft schneller als gedacht – und zuhause fehlt dann das Pflegebett, der Toilettenstuhl oder schlicht ein Plan. Diese Liste hilft, nichts zu vergessen.
Noch im Krankenhaus
Entlassmanagement ansprechen. Jedes Krankenhaus muss die Nachversorgung organisieren. Der Sozialdienst kann Hilfsmittel, Medikamente und häusliche Krankenpflege für bis zu 7 Tage verordnen.
Hilfsmittel-Verordnungen mitnehmen: Pflegebett, Toilettenstuhl, Rollator oder Rollstuhl, Duschhocker.
Medikamentenplan und Arztbrief einfordern, Hausarzttermin für die erste Woche vereinbaren.
Pflegegrad beantragen – formlos bei der Pflegekasse, Leistungen gelten ab Antragsdatum. Auch aus dem Krankenhaus heraus möglich.
Zuhause vorbereiten
Pflegebett und Hilfsmittel liefern und aufbauen lassen – PVM in Bielefeld innerhalb von 48 Stunden.
Bad sichern: Haltegriffe, Duschhocker, Toilettensitzerhöhung, Antirutschmatte.
Wege frei räumen, Teppiche und Kabel entfernen, Nachtlicht aufstellen.
Hausnotruf organisieren, wenn die Person zeitweise allein ist.
Pflegedienst, Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege prüfen – die Pflegeberatung hilft bei der Auswahl.
Wer hilft?
PVM klärt Verordnungen und Kostenübernahme mit der Kasse und koordiniert Lieferung, Aufbau und Einweisung – auch dann, wenn Sie selbst nicht in Bielefeld wohnen.
Die sieben wirksamsten Maßnahmen – und wer sie bezahlt
Sicher heißt nicht klinisch: bodengleiche Dusche, Klappsitz, Haltegriffe – und trotzdem ein schönes Bad.
Die meisten Stürze zuhause passieren im Bad: nasse Flächen, hohe Wannenränder, nichts zum Festhalten. Sieben Maßnahmen, nach Wirkung sortiert:
Haltegriffe an Dusche, Wanne und WC – richtig positioniert, fest verschraubt.
Duschhocker oder Duschsitz – Duschen im Sitzen nimmt die Sturzangst.
Antirutschmatten in Wanne und Dusche, rutschfeste Vorleger davor.
Toilettensitzerhöhung mit Armlehnen – Aufstehen ohne Hilfe.
Badewannenlifter oder Wannenbrett, wenn die Wanne bleiben soll.
Licht: Bewegungsmelder, Nachtlicht auf dem Weg zum Bad.
Umbau: bodengleiche Dusche, Türverbreiterung – mit Zuschuss.
Wer zahlt?
Duschhocker, Toilettensitzerhöhung und Badewannenlifter sind Hilfsmittel – mit Rezept meist Kassenleistung. Für Umbauten bezuschusst die Pflegekasse wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 € je Maßnahme (ab Pflegegrad 1). Die PVM Wohnraumberatung kommt nach Hause, prüft das Bad und stellt den Antrag mit.
Wie lange ist ein Rezept für einen Rollator gültig?
28 Tage ab Ausstellung. Senden Sie das Rezept über „Versorgung anfragen“ an PVM – dann läuft die Frist nicht mehr gegen die Familie.
Rollstuhl leihen in Bielefeld – geht das kurzfristig?
Ja. Leichtgewicht-Rollstühle und Rollatoren sind als Leihgeräte verfügbar – ab einer Woche, auch ohne Rezept.
Pflegebett – kaufen oder über die Kasse?
Mit Verordnung stellt die Kasse ein Pflegebett in der Regel leihweise. PVM liefert, baut auf und weist ein – in Bielefeld innerhalb von 48 Stunden.
Wie sichere ich einen Rollator gegen Diebstahl?
Mit einer Codierung: Dabei wird ein individueller Eigentümer-Code in den Rahmen eingeprägt. Das schreckt Diebe ab und hilft der Polizei, den Besitzer zu finden. Codier-Termine bietet der ADFC an – wir sagen Ihnen im GesundZentrum, wie es geht.
Meine Eltern wohnen in Bielefeld, ich nicht. Wer kümmert sich?
PVM kümmert sich vor Ort um Hilfsmittel, Rezepte, Kasse, Lieferung und Aufbau. Mit dem Einverständnis Ihrer Eltern halten wir Sie auf dem Laufenden. Am einfachsten: kurz anrufen unter 0521 938485-0.
Brauche ich für jedes Hilfsmittel ein Rezept?
Nur, wenn die Krankenkasse die Kosten übernehmen soll. Wer sich ein Hilfsmittel für mehr Komfort im Alltag selbst anschaffen möchte, braucht kein Rezept – alle Hilfsmittel sind bei uns auch rezeptfrei erhältlich.
Wie bekomme ich eine Verordnung für ein Hilfsmittel?
Von Ihrer Haus- oder Facharztpraxis. Nach einem Klinikaufenthalt kann auch das Krankenhaus im Rahmen des Entlassmanagements Hilfsmittel verordnen.
Was kostet mich ein Hilfsmittel mit Rezept?
Bei genehmigten Hilfsmitteln zahlen Sie die gesetzliche Zuzahlung von 10 % des Preises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Bei Hilfsmitteln zum Verbrauch sind es 10 % je Packung, höchstens 10 Euro im Monat. Übernimmt die Kasse nur ein Standardmodell und Sie möchten ein leichteres oder komfortableres, zahlen Sie den wirtschaftlichen Aufpreis – dann gehört das Hilfsmittel Ihnen.
Muss ich das Original-Rezept noch einreichen?
Ja. Ein Foto über Versorgung anfragen beschleunigt die Klärung mit der Kasse; das Original brauchen wir anschließend trotzdem – per Post oder bei uns im GesundZentrum.
Kann ich das Sanitätshaus frei wählen?
Grundsätzlich ja – Sie können sich an jedes Sanitätshaus wenden, das Vertragspartner Ihrer Krankenkasse ist. Ausnahmen gibt es bei ausgeschriebenen Hilfsmitteln. Wir prüfen das gern für Ihre Verordnung.
Brauche ich für die Beratung einen Termin?
Nein, Sie können während der Öffnungszeiten einfach vorbeikommen. Bei Elektromobilen, Elektrorollstühlen und Adaptivrollstühlen – oder wenn Berichte und Anträge für die Kasse nötig sind – ist ein Termin sinnvoll, damit wir uns Zeit nehmen können.
Kostet die Beratung etwas?
Nein. Die Beratung bei PVM ist kostenlos und unverbindlich – im GesundZentrum, am Telefon und bei Ihnen zuhause.
Kann ich ein Hilfsmittel vorher ausprobieren?
Ja. In der Ausstellung im GesundZentrum stehen Rollatoren, Rollstühle, Elektromobile, Badhilfen und Pflegebetten zum Testen bereit – mit Testparcours und ErlebenWelt. Wer nicht kommen kann, bekommt die Beratung zuhause. Haben Sie sich entschieden, weisen wir Sie persönlich in die Nutzung ein.
Gibt es ein Training für den Umgang mit dem Rollator?
Ja, im Rahmen der Beratung: Wir stellen Griffhöhe und Bremsen ein, üben mit Ihnen auf dem Testparcours Bordsteine und unebene Wege und zeigen, worauf es im Straßenverkehr und beim Einstieg in Bus und Bahn ankommt.
Kommen Sie auch nach Hause?
Ja. In Bielefeld und Umgebung kommen wir zur Beratung, zur Lieferung und zum Aufbau – auch in Pflegeeinrichtungen und nach einem Klinikaufenthalt.
Mein Hilfsmittel ist defekt. Was tun?
Rufen Sie unseren Innendienst an. Wir vereinbaren einen Termin; die Technik kommt zu Ihnen oder nimmt das Hilfsmittel mit. Brauchen Sie es täglich, gibt es nach Verfügbarkeit ein Leihgerät für die Zwischenzeit.
Wer zahlt Reparaturen?
Gehört das Hilfsmittel der Krankenkasse, rechnen wir notwendige Reparaturen mit ihr ab. Haben Sie es privat gekauft, tragen Sie die Kosten der Reparatur.
Ich brauche das Hilfsmittel nicht mehr. Was nun?
Leihweise überlassene Hilfsmittel holen wir ab, oder Sie bringen sie mit Zubehör vorbei. Haben Sie es gekauft oder einen Eigenanteil bezahlt, gehört es Ihnen.
Braucht ein Elektromobil eine Versicherung?
Bis 6 km/h nicht. Schnellere Elektromobile brauchen eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit Versicherungskennzeichen. Mehr dazu beim Elektromobil.
Gibt es Zuschüsse für den Umbau der Wohnung?
Ja. Bei anerkanntem Pflegegrad zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Wir beraten Sie und unterstützen beim Antrag – mehr bei der Wohnraumberatung.
Ratgeber zum Nachlesen
Ausführlicher in unseren Beiträgen
Pflegeleistungen, Entlastung für Angehörige, Sicherheit im Alltag und Angebote im GesundZentrum – jeweils mit Datum, damit Sie wissen, auf welchem Stand der Text ist.