Ein Foto genügt. Den Rest klären wir mit der Kasse.
Sie haben eine ärztliche Verordnung für ein Hilfsmittel? Übermitteln Sie das Rezept und die wichtigsten Angaben online an PVM – wir klären die Kostenübernahme mit Ihrer Krankenkasse und melden uns mit dem nächsten Schritt.
Wichtig: Ein Hilfsmittel-Rezept muss innerhalb von 28 Tagen eingelöst werden. Sobald es bei uns liegt, läuft die Frist nicht mehr gegen Sie.
Nur das Rezept schicken? Der Rezept-Upload ist der schnellste Weg: Foto des Rezepts und Ihre Kontaktdaten, mehr nicht. Rezept hochladen
01 · So läuft es ab
Rezept und Angaben übermitteln
Rezept flach hinlegen, abfotografieren und mit den Angaben unten online übermitteln. Beide Seiten, falls beschrieben.
PVM klärt mit der Kasse
Wir prüfen die Verordnung, holen die Genehmigung ein und sagen Ihnen, was die Kasse trägt und ob eine Aufzahlung anfällt.
Anprobe oder Lieferung
Termin im GesundZentrum zum Anpassen – oder Lieferung und Aufbau zuhause, in Bielefeld meist innerhalb weniger Tage.
Mit diesen Angaben geht es am schnellsten.
Halten Sie das Rezept und die Versichertenkarte bereit. Fehlt etwas, fragen wir nach – Sie müssen nicht alles auf einmal haben.
Für Pflegedienste und Einrichtungen: Mit einem Konto für Ihre Organisation sind Standorte und bekannte Patienten bereits vorausgefüllt. Mehr für Pflegedienste
- Krankenkasse und Versichertennummer
- Geburtsdatum und Anschrift
- Verordnende Ärztin oder verordnender Arzt
- Ausstellungsdatum des Rezepts
- Verordnetes Hilfsmittel
- Von der Zuzahlung befreit: ja oder nein
- Größe und Gewicht – etwa bei Rollstuhl, Rollator oder Pflegebett
Die Übertragung ist verschlüsselt. Ihre Angaben und Fotos verwenden wir ausschließlich für Ihre Versorgung.
Wie lange ist ein Hilfsmittel-Rezept gültig?
28 Tage ab Ausstellungsdatum. Danach muss die Praxis eine neue Verordnung ausstellen. Sobald das Rezept bei uns liegt, ist die Frist gewahrt.
Was kostet mich die Versorgung?
Bei genehmigten Hilfsmitteln zahlen Sie die gesetzliche Zuzahlung von 10 % des Preises, mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Hilfsmittel. Wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt nichts. Wünschen Sie ein Modell oberhalb der Kassenversorgung, kommt eine wirtschaftliche Aufzahlung dazu – die nennen wir vorher.
Muss ich selbst mit der Krankenkasse sprechen?
Nein. PVM ist Partner der Kranken- und Pflegekassen und übernimmt Genehmigung und Abrechnung. Sie hören von uns, wenn etwas zu entscheiden ist.
Was ist, wenn die Kasse ablehnt?
Das kommt vor. Wir sagen Ihnen, warum, und klären mit der Praxis, was fehlt – oft ist es nur eine Begründung.
Brauchen Sie noch das Original-Rezept?
Ja. Das Foto beschleunigt die Klärung mit der Kasse; das Original-Rezept brauchen wir anschließend trotzdem – per Post oder bei uns im GesundZentrum am Südring.
Wo ist der Rezept-Upload?
Hier. „Versorgung anfragen“ ersetzt den bisherigen Rezept-Upload und fragt die Angaben gleich mit ab, die wir für die Kasse brauchen. Wer nur das Foto schicken möchte, nutzt den Rezept-Upload mit Kontaktdaten – wir melden uns dann wegen der restlichen Angaben.
Ich möchte nichts hochladen. Geht es auch anders?
Ja. Bringen Sie das Rezept persönlich am Südring 11 vorbei oder rufen Sie an – wir besprechen alles Weitere am Telefon.